Am Dienstag, den 23.01.2007, 06:30 +0100 schrieb "K.André Braselmann":
> Bernd Walter schrieb:
>
> > Es geht dabei um was anderes, nämlich darum, dass ein gewerblicher
> > Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer bei seinem Finanzamt als Vorsteuer
> > anerkannt bekommt.
> > Kurz gesagt ist so eine Rechnung Geld wert, nämlich unter anderem das,
> > was man über den Weg des Rechnungsaustellers zum Staat befördert hat
> > und das Finanzamt will das verständlicherweise nur aufgrund von echten
> > Rechnungen zurückzahlen.
>
> das ist der springende Punkt. Unm das Rausreden der Kunden geht es
> nicht, dann gibts halte keine Ware mehr. Und abgesehen davon sind das
> Kunden, die nicht mehr in der Bezirksklasse spielen und der ganze
> Apparat incl. Kreditversicherung dahintersteht.
>
> Es geht nur darum bei der naechsten BP sauber dazustehen und den
> Kostenspareffekt mit zu nehmen. Und ob jetzt ne Signatur im Endeffekt 10
> oder 12 ct. kostet ist mir im Prinzip auch egal im Vergleich zu den
> laufenden Portkosten:-) Aber irgendwo muss man anfangen.
>
> Und das Kriterium ist (zumindestens fuer uns) klar da zu stehen vor
> Kunden UND Finanzamt. Wer jetzt der wichtigere ist...
>
> Aus meiner technischen Sicht macht das alles sehr wenig Sinn und vieles
> ist auich nicht nachzuvollziehen.
Die Sache hat wenigstens noch einen weiteren Aspekt, der zwar im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr keine große, bei einer Betriebsprüfung und
vor allem für das gesamte Steueraufkommen schon eine Rolle spielt:
Die Höhe einer Rechnung ist nur überprüfbar, wenn auf beiden Seiten,
also beim Empfänger und beim Absender nachgeguckt wird, was dort
verbucht wurde. Fällt dieser Aufwand weg, entstehen bei einer
Betriebsprüfung deutlich weniger Kosten. Und eine ganze Reihe
Betrugstechniken sind nicht mehr anwendbar. Es gibt offenbar zuviele
Kopf-und-Inhalt-Zusammenkopierer und andere Kandidaten.
Marc
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Received on Tue 23 Jan 2007 - 08:29:51 CET