RE: [OT] Emailsignaturen nach Signatugesetz

From: Nicola Tiling <nt(at)w4w.net>
Date: Tue, 23 Jan 2007 00:15:14 +0100

Jetzt erklär mir aber doch noch mal jmd. wie der Prüfer, wenn er denn prüft,
feststellen will ob ich die Rechnung selber ausgedruckt habe oder aber der
Lieferant und sie dann per Post verschickt anstatt als PDF und als eMail.
Oder sind ab sofort nur Rechnungen mit Wasserzeichen im Briefpapier gültig?

> Nein, kann er nicht. Die Signatur soll dazu dienen, Mani-
> pulationen der digitalen Rechnung zwischen den beiden End-
> punkten (Rechnungsaussteller und Finanzamt) zu verhindern,


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Received on Tue 23 Jan 2007 - 00:16:56 CET

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