RE: [OT] Emailsignaturen nach Signatugesetz

From: Peter Ross <Peter.Ross(at)alumni.tu-berlin.de>
Date: Tue, 23 Jan 2007 11:16:54 +1100 (EST)

On Tue, 23 Jan 2007, Nicola Tiling wrote:

> Oder sind ab sofort nur Rechnungen mit Wasserzeichen im Briefpapier gültig?

Dass wohl nicht.

Ich habe damit auch keine Erfahrung, dies hier sind meine Vermutungen:

Ich vermute, Andre will, das Rechnungen bezahlt werden..

Ausrede No.1: Die Rechnung? Die habe ich nie bekommen..

Postweg: Einschreiben, um dem zu umgehen.

e-Mail: Signierte e-mail ausgeliefert

Ausrede No.2: Die sah gefakt aus.

Postweg: Signierte Rechnung

e-Mail: Signierte e-mail

Vermutlich erhoeht eine signierte e-Mail erheblich die subjektive
Hemmschwelle, um die Rechnung einfach zu ignorieren.

Was man aber exakt nachweisen muss, wenn man vor Gericht will, und der
Glaeubiger behauptet, er habe die Rechnung und zwei Mahnungen nie
bekommen, weiss ich nicht (weder fuer Post noch e-Mail)

In Andres Fall: es ist ja teuer..

Ich wuerde vielleicht drueber nachdenken, ob ich die Rechnungen ohne
Signaturen rausschicke, das mag dazu fuehren, dass 90% der Rechnungen
bezahlt werden.

Die restlichen 10% bekommen die Mahnungen als Papier.

Vielleicht ist das billiger? Selbst wenn man mal 1000 Euro nicht bekommt,
die man aber vorher nicht fuer Signaturen ausgegeben hat?

Aber ich kenne Andres Fall nicht.

Der Vergleich mit der Telekom hinkt.. die haben viel Geld und machen Dich
ueber Einzugsbeauftragte muerbe. Und dann haben die auch noch die
halbseidene SchuFa, und Du bekommst nie wieder einen Kredit, vielleicht
irgendwann nicht mal mehr ein Konto. Die brauchen das Gericht praktisch
gar nicht..

Gruss
Peter

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Received on Tue 23 Jan 2007 - 01:18:18 CET

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