Re: Virus detected

From: Bernd Walter <ticso(at)cicely12.cicely.de>
Date: Tue, 13 Apr 2004 03:17:47 +0200

On Mon, Apr 12, 2004 at 09:51:39PM +0000, Christian Weisgerber wrote:
> Bernd Walter <ticso(at)cicely.de> wrote:
>
> > > 1. Ist es dafür notwendig, ihn der Fahrlässigkeit zu überführen?
> > Das ist in einigen Fällen sicherlich nicht schwer.
>
> Das weiß ich nicht. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein
> Gericht sich auf den Standpunkt stellt, dass es völlig normal ist,
> dass ein Anwender kein Verständnis von und keine Kontrolle über
> seinen Rechner hat, sich dort ein Biotop von Malware findet, und
> nur bei Fachleuten anderes zu erwarten ist.

Wie ich schon sagte - der Hundebsitzer ist auch für den Schaden
haftbar, den sein Tier anrichtet - da kann man auch nicht argumentieren,
dass der durschnittliche Hundebesitzer keine Ahnung von Hundehaltung
hat.

> IIRC ist vor einer Weile ein Brite vom Vorwurf des Besitzes von
> Kinderpornografie freigesprochen worden, weil er versichert hat,
> nicht er habe die Daten bezogen, sondern das müsse ein Wurm getan
> haben, und sich ein Zeuge fand, der bestätigte, dass mindestens ein
> halbes Dutzend Schädlinge sich auf dem fraglichen Rechner getummelt
> hätten.

Mag sein, aber zum einen ist das ein anderes Land mit einer sicherlich
auch etwas anderen Rechtssprechung und zum anderen geht in diesem
speziellen Fall dann auch um eine Straftat und um den genauen
Anklagepunkt - mag ja durchaus sein, dass derjenige mit einer
neuen Anklage zu rechnen hat welche sich auf den geänderten Sachverhalt
bezieht, wobei es wohl kaum einen Staftatbestand wie Besitz von Kinder-
pornografie aus Fahrlässigkeit gibt.
Einen Sachschaden aus Fahrlässigkeit kann es aber durchaus geben und
damit auch einen (Mit)schuldigen.
Ich bin aber auch kein Jurist - von daher sollte sich da keiner Blind
darauf verlassen...

-- 
B.Walter                   BWCT                http://www.bwct.de
ticso(at)bwct.de                                  info(at)bwct.de
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Received on Tue 13 Apr 2004 - 03:19:28 CEST

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