Re: [OT] Was tun gegen SPAM ...

From: clemensF <ino-waiting(at)gmx.net>
Date: 23 Apr 2002 20:45:49 +0200

> Oli Kuemmel:

> Der Spam hört erst auf wenn niemand mehr daran verdient. Entweder

das bringt mich auf eine andere frage: was ist eigentlich dran an den
anhaengseln mancher emails (eg. qsecretary), in denen der beantworter bzw.
nutzer einer email-adresse informiert wird, dasser zur kasse gebeten wird,
wenn er die adresse zum spammen benutzt?

es muss zumindest in amerika gerichtsurteile zu dem thema geben, denn mir
ist aufgefallen, dass das spamming ein bisschen zurueckgeht, wenn man damit
droht.

das muesste also darauf herauslaufen, dass fuer allgemeines spamming ohne
weitere nebenbedingungen die gesetze gelten. die sind EU-weit ja
anscheinend pro-spammer.

wenn man jedoch versucht, einen impliziten vertrag mit dem spammer
abzuschliessen, implizit in dem sinne, dass er sich bei benutzung einer
resource, die privat kontrolliert ist, aber allen offensteht, auch den
entsprechend festgelegten nuztungsbedingungen zu unterwerfen hat, dann hat
man vielleicht eine chance in einem gerichtshof.

dadurch haette man ja den allgemeinen fall zu einem spezielleren gemacht,
in dem fall zu einer rein privatrechtlichen geschichte.

also muesste man in der anti-spam message nur genau genug definieren, was
man als illegale nutzung auffasst, und wie genau der vertrag zustande
kommt.

das muss aber auch tatsaechlich darauf rauslaufen, dass ein richter, der im
streitfall seine "kladde abprueft", den vorgang als normales geschaeft
unter (nicht?)kaufleuten sehen _muss_.

kennt sich jemand damit ein bisschen aus? kann man einen vertrag
abschliessen, so wie manche ftp- oder andere downloadserver es tun, der
jemanden, der einen service in anspruch nimmt, automatisch bindet?

wie muesste man das fuer deutsche spammingverhaeltnisse formulieren?
kann man gleich mit erhoehten bearbeitungsgebuehren drohen? wie hoch
koennte man gehen? denn es muss ja die verhaeltnismaessigkeit gewahrt
bleiben. ich kann ja nicht einfach 10 millionen verlangen. aber wenn mich
der download 10 pfennig kostet, meine arbeitszeit als freischaffender edv-
berater mindestens 50 muecken kostet, dann schreibe ich also 50,10 euro?

-- 
clemens fischer
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Received on Tue 23 Apr 2002 - 20:46:09 CEST

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