Re: [OT] Was tun gegen SPAM ...

From: Oliver Fromme <olli(at)secnetix.de>
Date: Tue, 23 Apr 2002 21:46:53 +0200 (CEST)

clemensF <ino-waiting(at)gmx.net> wrote:
> das bringt mich auf eine andere frage: was ist eigentlich dran an den
> anhaengseln mancher emails (eg. qsecretary), in denen der beantworter bzw.
> nutzer einer email-adresse informiert wird, dasser zur kasse gebeten wird,
> wenn er die adresse zum spammen benutzt?

Dürfte völlig wirkungslos sein (leider).

> wenn man jedoch versucht, einen impliziten vertrag mit dem spammer
> abzuschliessen, implizit in dem sinne, dass er sich bei benutzung einer
> resource, die privat kontrolliert ist, aber allen offensteht, auch den
> entsprechend festgelegten nuztungsbedingungen zu unterwerfen hat, dann hat
> man vielleicht eine chance in einem gerichtshof.
> [...]
> also muesste man in der anti-spam message nur genau genug definieren, was
> man als illegale nutzung auffasst, und wie genau der vertrag zustande
> kommt.

Im Prinzip eine naheliegende Idee (sonst würden es wohl
auch nicht so viele versuchen), aber ich fürchte, das wäre
kein Vertrag im rechtlichen Sinne. Ein Vertrag kommt nur
durch beiderseitige Zustimmung zustande, und zwar entweder
explizit (Unterschrift), oder wenn durch die Art des Vor-
gangs von einer Zustimmung ausgegangen werden kann, z.B.
durch einen Bezahlvorgang. Daher sind z.B. auch (Lizenz-)
Verträge unwirksam, die man erst zu sehen bekommt, wenn
man eine (versiegelte / verschweißte) Hülle öffnet, was
wiederum das Rückgaberecht erlöschen läßt.

Und glaub mir, die professionellen Adreßsammler geben einen
feuchten Kehricht darauf, was unten an den E-Mails in ir-
gendwelchen Anhängseln steht. Die müssen Deine Adresse ja
nicht einmal durch eine E-Mail (mit jenem Anhängsel) er-
halten haben, sondern können sie irgendwo anders aufgefischt
haben (IRC, WWW, Logfiles ihrer Mailserver, etc.pp.).

Im Falle einer Klage können sie sich einfach darauf hinaus-
reden, daß sie so ein Mail-Anhängsel nie zu Gesicht bekommen
haben, und Du kannst Ihnen leider keinen wirksamen Vertrags-
abschluß nachweisen. Als Kläger wäre die Beweislast auf
Deiner Seite.

> das muss aber auch tatsaechlich darauf rauslaufen, dass ein richter, der im
> streitfall seine "kladde abprueft", den vorgang als normales geschaeft
> unter (nicht?)kaufleuten sehen _muss_.

Hmm, in dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, daß man sich
damit möglicherweise auch selbst in den Fuß schießen kann.
Wenn Du das als Geschäftsabschluß betrachtest, und Du das
»Geschäftsangebot« an jede E-Mail anhängst, muß man das als
gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung interpre-
tieren. Die nächste Frage wäre dann, ob Du ein Gewerbe an-
gemeldet hast, und ob Du bei der IHK registriert bist, ggf.
Gewerbesteuern abdrückst etc. Da könnte ein Rattenschwanz
von Problemen auf einen zukommen. Ein (professioneller)
Spammer, der sich unter Druck gesetzt fühlt, wäre möglicher-
weise rasch mit einer Gegenklage bei der Hand.

Noch kritischer wird es, wenn das Mail-Anhängsel von Dir
möglicherweise als Drohung und/oder Selbstjustiz aufgefaßt
werden kann.

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, und ich bin
auch kein Jurist. Aber man muß mit allem rechnen.

Auf jeden Fall: _Wenn_ man sowas ernsthaft an seine Mails
hängt, sollte man den Text besser vorher von einem Rechts-
anwalt überprüfen lassen.

> kennt sich jemand damit ein bisschen aus? kann man einen vertrag
> abschliessen, so wie manche ftp- oder andere downloadserver es tun, der
> jemanden, der einen service in anspruch nimmt, automatisch bindet?

Hmm, ich bin nicht sicher, ob die nach deutschem Recht
nicht auch unwirksam wären. Aber auf jeden Fall ist das
etwas anderes, da der Einlogvorgang (z.B. auf einem FTP-
Server) i.allg. eine bewußte Handlung ist, die als Akzep-
tanz eines Vertragstextes gedeutet werden kann. Wobei das
aber auch in Frage gestellt werden kann, da Downloads ja
durchaus ohne direktes menschliches Dazutun durchgeführt
werden können (z.B. durch Mirror-Programme, wget etc.).

Aber selbst, wenn man das außer Acht läßt, ist das bei E-
Mails eine ganz andere Situation. Wenn jemand Werbung an
Deine Adresse schickt, muß er nie vorher eine E-Mail (mit
dem Anhängsel) von Dir zu Gesicht bekommen haben, s.o.

Ist leider alles nicht ganz so einfach, wie man auf den
ersten Blick denken mag.

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co KG, Oettingenstr. 2, 80538 München
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Received on Tue 23 Apr 2002 - 21:46:56 CEST

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