Re: [OT] Emailsignaturen nach Signatugesetz

From: Bernd Walter <ticso(at)cicely12.cicely.de>
Date: Tue, 23 Jan 2007 04:26:57 +0100

On Tue, Jan 23, 2007 at 11:16:54AM +1100, Peter Ross wrote:
> On Tue, 23 Jan 2007, Nicola Tiling wrote:
>
> > Oder sind ab sofort nur Rechnungen mit Wasserzeichen im Briefpapier gültig?
>
> Dass wohl nicht.
>
> Ich habe damit auch keine Erfahrung, dies hier sind meine Vermutungen:
>
> Ich vermute, Andre will, das Rechnungen bezahlt werden..
>
> Ausrede No.1: Die Rechnung? Die habe ich nie bekommen..
>
> Postweg: Einschreiben, um dem zu umgehen.
>
> e-Mail: Signierte e-mail ausgeliefert
>
> Ausrede No.2: Die sah gefakt aus.
>
> Postweg: Signierte Rechnung
>
> e-Mail: Signierte e-mail
>
> Vermutlich erhoeht eine signierte e-Mail erheblich die subjektive
> Hemmschwelle, um die Rechnung einfach zu ignorieren.
>
> Was man aber exakt nachweisen muss, wenn man vor Gericht will, und der
> Glaeubiger behauptet, er habe die Rechnung und zwei Mahnungen nie
> bekommen, weiss ich nicht (weder fuer Post noch e-Mail)

Es geht dabei um was anderes, nämlich darum, dass ein gewerblicher
Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer bei seinem Finanzamt als Vorsteuer
anerkannt bekommt.
Kurz gesagt ist so eine Rechnung Geld wert, nämlich unter anderem das,
was man über den Weg des Rechnungsaustellers zum Staat befördert hat
und das Finanzamt will das verständlicherweise nur aufgrund von echten
Rechnungen zurückzahlen.
Mit so einer Signatur hat es das Finanzamt erheblich einfacher dieses
zu überprüfen, als mit jeglicher Papierform.
Es ist also durchaus verständlich, das bei dem neuen Medium auch neue
Möglichkeiten genutzt werden.
Es ist auch durchaus verständlich, dass ein gewerblicher Empfänger
die Signatur haben will, da er sonst offiziell die 19% nicht wieder
bekommt.
Das absurde daran ist halt, dass man ein ausgedrucktes PDF nicht von
einer per Brief zugestellten Rechnung zu unterscheiden ist.

-- 
B.Walter                http://www.bwct.de      http://www.fizon.de
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Received on Tue 23 Jan 2007 - 04:28:38 CET

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