Re: Vershlüsselung von Fstplatten

From: Rainer Duffner <rainer(at)ultra-secure.de>
Date: Wed, 19 Apr 2006 18:36:16 +0200

Harold Gutch wrote:
> On Wed, Apr 19, 2006 at 05:31:18PM +0200, Oliver Fromme wrote:
>
>> Oliver Brandmueller <ob(at)e-gitt.net> wrote:
>> > Sinnvollerweise wirst Du Deine illegale Filmsammlung^W^Wwichtigen Daten
>> > auf einer gesonderten Partition haben, die zum Booten nicht benötigt
>> > wird.
>>
>> Falls Du damit andeuten willst, man könne mit Hilfe von
>> Verschlüsselung Beweise für kriminelle Tätigkeiten vor
>> Ermittlungsbehörden verbergen, muß ich Dich leider ent-
>> täuschen. Das klappt nicht; Stichwort Erzwingungshaft
>> bzw. Beugehaft (Par. 70 und Par. 95 StPO).
>>
>
> IANAL, aber laut § 55 StPO muss man sich durch eine Aussage nicht
> belasten. Die Hardware herausrücken muss man wohl, nicht aber den Key
> verraten.
>
>
>

Selbst wenn doch, hilft einen die verschlüsselte Platte trotzdem dabei,
etwas Zeit zu kaufen in der die Ermittlungsbehörden keine vollendeten
Tatsachen schaffen können.

Rainer

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Received on Wed 19 Apr 2006 - 18:41:30 CEST

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