Re: Vershlüsselung von Fstplatten

From: Harold Gutch <logix(at)foobar.franken.de>
Date: Wed, 19 Apr 2006 17:55:14 +0200

On Wed, Apr 19, 2006 at 05:31:18PM +0200, Oliver Fromme wrote:
> Oliver Brandmueller <ob(at)e-gitt.net> wrote:
> > Sinnvollerweise wirst Du Deine illegale Filmsammlung^W^Wwichtigen Daten
> > auf einer gesonderten Partition haben, die zum Booten nicht benötigt
> > wird.
>
> Falls Du damit andeuten willst, man könne mit Hilfe von
> Verschlüsselung Beweise für kriminelle Tätigkeiten vor
> Ermittlungsbehörden verbergen, muß ich Dich leider ent-
> täuschen. Das klappt nicht; Stichwort Erzwingungshaft
> bzw. Beugehaft (Par. 70 und Par. 95 StPO).

IANAL, aber laut § 55 StPO muss man sich durch eine Aussage nicht
belasten. Die Hardware herausrücken muss man wohl, nicht aber den Key
verraten.

ciao,
  Harold

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Received on Wed 19 Apr 2006 - 17:56:45 CEST

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