Re: [OT] Was tun gegen SPAM ...

From: clemensF <ino-waiting(at)gmx.net>
Date: 23 Apr 2002 23:07:59 +0200

> Oliver Fromme:

> Im Falle einer Klage können sie sich einfach darauf hinaus-
> reden, daß sie so ein Mail-Anhängsel nie zu Gesicht bekommen
> haben, und Du kannst Ihnen leider keinen wirksamen Vertrags-
> abschluß nachweisen. Als Kläger wäre die Beweislast auf
> Deiner Seite.

das laesst sich machen. private emails von mir haben grundsaetzlich
absender adressen, die aehnlich wie TMDA adressen aussehen und nur
begrenzte zeit gueltig sind. wenn sie nicht durch mich, sondern durch
einen anderen, automatisierten vorgang erzeugt werden, wird ausserdem
geloggt, welche adresse der anforderer hatte. im log steht dazu die IP und
die zeit.

zum zweiten sind _alle_ meine emails mit einem crypto-hash unterschrieben,
der steht im header (X-Pymsgauth) und bezieht sich auf die message. das
gilt auch fuer automatisch erzeugte mails. ich kann so den verbleib einer
email besser verfolgen als mit einer einzigen adresse.

sobald es listen-software gibt, die TMDA-artige absender erkennen und
zuordnen koennen, werde ich das system immer verwenden, auch in listen.
klein und kleiner werden die schlupfloecher fuer die spammer. sobald
im2... aber lassen wir das. :)

> Wenn Du das als Geschäftsabschluß betrachtest, und Du das
> »Geschäftsangebot« an jede E-Mail anhängst, muß man das als
> gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung interpre-
> tieren. [...]

wenn mich jemand um rat fragt, liegt noch keine gewerbsmaessige taetigkeit
vor, es sei denn, er fragt mich als firma. eine solche habe ich nicht.

also berechne ich ihm nur die zeit, die mir verloren geht, wenn er mich
davon abhaelt, mir arbeit zu suchen. das kann ich ja reinschreiben. wenn
er das nicht ernstnimmt oder gegenklagt, sorge ich dafuer, dass das
arbeitsamt ihn verklagt wegen sozialbetrugs. aussedem zeige ich ihn wegen
noetigung an.

ich glaube, das artet jetzt aus in logelei. mein anwalt gegen den
gegnerischen anwalt. zufaellig habe ich auch schon rechtsanwaelte beraten,
dir mir freundschaftlich verbunden sind. die sind das geld wert, dass sie
aus meinem gegner rausholen.

> gemeldet hast, und ob Du bei der IHK registriert bist, ggf.
> Gewerbesteuern abdrückst etc.

die IHK ist fuer mich nicht zustaendig. ich bin fuer mich zustaendig :)

> Noch kritischer wird es, wenn das Mail-Anhängsel von Dir
> möglicherweise als Drohung und/oder Selbstjustiz aufgefaßt
> werden kann.

ja wie denn das? noetige ich denn leute, mir emails zu schreiben? kann
ich etwa nicht nachweisen, dass ich 100 emails am tage ohne probleme
verputze? zu einer drohung gehoert auch ihr wirksamwerden. das muesste
schon noetigung sein. selbstjustiz liegt nicht vor, weil ich den behoerden
nicht vorgreife.

> Aber selbst, wenn man das außer Acht läßt, ist das bei E-
> Mails eine ganz andere Situation. Wenn jemand Werbung an
> Deine Adresse schickt, muß er nie vorher eine E-Mail (mit
> dem Anhängsel) von Dir zu Gesicht bekommen haben, s.o.

er muss meine email adresse aber mal wahrgenommen haben, denn wie auch
immer, er bietet mir doch einen vertragsabschluss an, ohne dass ich ihn
irgendwie dazu aufgefordert habe. kein richter wuerde was sagen, wenn er
mal aus versehen eine falsche adresse benutzt, aber wenn ich die eintraege
des spammers in den einschlaegigen datenbanken nachweisen kann oder auch
nur eine wenige leute finde (ueber newsgroups), die ebenfalls belaestigt
wurden, muss der richter davon ausgehen, dass der spammer gewerbsmaessig
"danebengreift". spray-and-pray nennt man sowas doch...

jedenfalls duerfte es mal ganz interessant sein, wenn ich den spammer vor
gericht mit leuten gleichstelle, die an die tuer kommen und mir was
verhoekern wollen, obwohl ich sie eindeutig abgewiesen habe. _das ist
noetigung_! der beruehmte fuss in der tuer...

-- 
clemens fischer
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Received on Tue 23 Apr 2002 - 23:08:19 CEST

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