Re: FreeBSD-basierter Firewall

From: Oliver Fromme <olli(at)lurza.secnetix.de>
Date: Thu, 17 Jan 2013 17:58:12 +0100 (CET)

Bernhard(at)gtkx.de wrote:
> in Bezug zu emails - Nein!!
>
> Wenn du als admin auch zugriff auf die emails im mailserver hast, ist
> es dir nicht erlaubt diese vorsätzlich zu lesen oder zu verändern.
>
> Unter bestimten voraussetzungen ist es möglich die mails zu scannen
> um nach schadsoftwatezu suchen dürfen aber micht verändet werden! das
> bedeutet, die verdächtige mail muss so belassen werden wie die ist!
>
> Jedoch kann man sie in quaratäne stecken und den empfänger darüber
> informieren.

Nein, das ist Sache von Betriebsvereinbarungen bzw. Verträgen
zwischen den beteiligten Parteien. Wenn private Nutzung in
der Firma verboten ist, dann darf die Firma auch kontrollieren,
dass das eingehalten wird.

Und selbstverständlich dürfen Mails dann auch geändert werden.
Üblicherweise wird beim Finden von Schadcode der Mail ein Tag
hinzugefügt (Tagging), und der inkriminierte Anhang wird durch
einen Hinweistext ersetzt. Das ist Standard, wie ich es von
diversen Firmen kenne.

Das Analoge passiert, wenn man auf eine Web-Seite geht, die
Schadcode enthält oder die versucht, solchen auf den Client zu
schleusen oder auf andere Weise Schaden anzurichten. Entweder
wird die Seite gleich ganz gesperrt, oder der betreffende Code
wird weggefiltert.

> > > > Auch findet dieses "Mitlesen" in einer Firma statt, und nicht
> > > > in des Mitarbeiters Wohnung.
> > >
> > > für Briefe und da zählen emails dazu, gibt es das Briefgeheimnis.
> >
> > Das ist strittig.

Das ist nichtmal strittig. Es ist einfach nur falsch. :-)

> das ist so! siehe TMG

Sorry -- hast Du das TMG mal gelesen? Das hat damit nicht das
Geringste zu tun.

Auf E-Mails ist höchstens das Fernmeldegeheimnis nach § 88
des TKG anwendbar. Und dagegen verstößt ein "Aufbrechen"
einer SSL-Verbindung (z.B. zum Zwecke eines Virenscans o.ä.)
natürlich nicht per se.

Es gibt auch Firmen und Behörden (insbesondere solche mit
besonderer Sicherheitsgefährdung), wo in der Poststelle jeder
Brief erstmal geprüft und geöffnet wird, bevor er an den
jeweiligen Empfänger weitergeleitet wird. Das ist kein
Verstoß gegen das Briefgeheimnis, weil es firmenintern mit
Firmenpost passiert, und natürlich sind alle Mitarbeiter
darüber informiert (und froh darüber, weil sie gerne alle
ihre Gliedmaßen behalten wollen).

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme,  secnetix GmbH & Co. KG,  Marktplatz 29, 85567 Grafing
Handelsregister:  Amtsgericht Muenchen, HRA 74606, Geschäftsfuehrung:
secnetix Verwaltungsgesellsch. mbH, Handelsreg.: Amtsgericht München,
HRB 125758, Geschäftsführer:  Maik Bachmann,  Olaf Erb,  Ralf Gebhart
FreeBSD-Dienstleistungen/-Produkte + mehr: http://www.secnetix.de/bsd
"anyone new to programming should be kept as far from C++ as
possible;  actually showing the stuff should be considered a
criminal offence" -- Jacek Generowicz
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Received on Thu 17 Jan 2013 - 17:58:31 CET

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