Re: [OT] Emailsignaturen nach Signatugesetz

From: Oliver Fromme <olli(at)lurza.secnetix.de>
Date: Thu, 15 Feb 2007 15:47:18 +0100 (CET)

Bernd Walter wrote:
> On Thu, Feb 15, 2007 at 02:42:34PM +0100, Oliver Fromme wrote:
> > Bernd Walter wrote:
> > > On Thu, Feb 15, 2007 at 01:42:42PM +0100, Martin Schröder wrote:
> > > > Am 15.02.07 schrieb Nicola Tiling <nt(at)w4w.net>:
> > > > > Hier gibt es (von einem Anwender) umfassende Infos zu der qualifizierten
> > > > > Signatur und mensch kann auch mal sehen wie so ein digital signiertes PDF
> > > > > überhaupt aussieht.
> > > >
> > > > Überprüfung einer _elektronischen_ Signatur eines PDFs mittels
> > > > (Ausdrucken und) Einscannen? Da hat jemand was nicht verstanden...
> > >
> > > Oder nur nicht richtig gelesen...
> > > <Zitat>
> > > Scannen der Rechnung, sofern diese nicht bereits in digitaler Form
> > > vorliegt.
> > > </Zitat>
> >
> > Und das natürlich nicht zum Überprüfen einer Signatur,
> > sondern um eine solche zu erzeugen, nachdem das Dokument
> > in digitaler Form vorliegt.
>
> Wie soll das gehen?

Mit üblicher Software, die man für solche Zwecke käuflich
erwerben kann. :-)

> Die Signatur soll ja keine eingescannte Bitmap, sondern die Information
> umfassen.
> Im Fall des 2D Barcode ist neben der Signatur auch der Rechnungsinhalt
> digital enthalten.

Dann hast Du andere Signaturen als ich. Die Signaturen,
mit denen ich zu tun habe, sind in der PDF-Datei enthalten.
Drucke ich die PDFs aus, erscheint nur ein kleines Logo,
kein Barcode.

> > Alles andere wäre Unfug.
>
> Ist es nicht, ich habe meine Rechnungen klassisch in einem Ordner und
> Online-Rechnungen drucke ich aus, weil ich diese Rechnungen nur so an
> gleichem Ort archivieren kann.
> Durch erneutes einscannen kann die Rechnung geprüft werden, ohne Zugang
> zu den ursprünglich digitalen Daten zu haben.

Nein. Durch erneutes Einscannen kann nur das geprüft
werden, was im Barcode gespeichert ist. Ob das mit dem
(menschenlesbaren) Rest der Rechnung übereinstimmt, ist
wieder eine andere Frage und muss im Zweifelsfall separat
geprüft werden.

> Das erleichtert dem Prüfer vom Finanzamt verständlicherweise die Arbeit.

Nicht unbedingt, siehe oben. Eine echte PDF-Signatur
(in der Datei) kann automatisiert und sehr einfach geprüft
werden und umfasst grundsätzlich den gesamten Inhalt des
Dokuments. Dazu musst Du die Rechnungen natürlich auch
auf elektronischem Wege einreichen.

2D-Barcodes, die man mit ausdruckt, erscheinen mir eher
nur als Kompromiss bzw. Übergangslösung für Fälle, wo
(noch) nicht auf Papierausdrucke verzichtet werden kann,
aus welchen Gründen auch immer.

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co. KG, Marktplatz 29, 85567 Grafing b. M.
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        -- Joseph Strout
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Received on Thu 15 Feb 2007 - 15:48:36 CET

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