Re: Vershlüsselung von Fstplatten

From: Oliver Fromme <olli(at)lurza.secnetix.de>
Date: Thu, 20 Apr 2006 09:47:53 +0200 (CEST)

Harold Gutch <logix(at)foobar.franken.de> wrote:
> Oliver Fromme wrote:
> > Oliver Brandmueller <ob(at)e-gitt.net> wrote:
> > > Sinnvollerweise wirst Du Deine illegale Filmsammlung^W^Wwichtigen Daten
> > > auf einer gesonderten Partition haben, die zum Booten nicht benötigt
> > > wird.
> >
> > Falls Du damit andeuten willst, man könne mit Hilfe von
> > Verschlüsselung Beweise für kriminelle Tätigkeiten vor
> > Ermittlungsbehörden verbergen, muß ich Dich leider ent-
> > täuschen. Das klappt nicht; Stichwort Erzwingungshaft
> > bzw. Beugehaft (Par. 70 und Par. 95 StPO).
>
> IANAL, aber laut § 55 StPO muss man sich durch eine Aussage nicht
> belasten. Die Hardware herausrücken muss man wohl, nicht aber den Key
> verraten.

Soweit die Theorie.

Ja, natürlich gibt es Zeugnisverweigerungsrecht und Aus-
kunftsverweigerungsrecht (zwei verschiedene Dinge).
Gegenüber der Polizei kann man nur letzteres in Anspruch
nehmen, und zwar in dem Fall, wenn man sich oder eine
nahestehende Person belasten würde. Nimmt man es in An-
Anspruch, muß man später vor dem Gericht glaubhaft machen,
daß man es zu recht getan hat (meistens durch Eid). Dies
führt normalerweise zu einem Aktenvermerk der Staatsanwalt-
schaft, die daraufhin i.allg. Ermittlungen in Richtung der
betreffenden Person aufnimmt.

Mit anderen Worten: In der Theorie ist das alles schön und
gut, aber in der Praxis führt man durch Inanspruchnahme des
Auskunftsverweigerungsrechts erst recht Verdachtsmomente
und entsprechende Ermittlungen herbei. Wird man überführt
(was in Anbetracht der Tatsache, daß demnächst sämtliche
Verbindungsdaten längere Zeit vorgehalten werden müssen,
nicht so unwahrscheinlich ist), führt die Tatsache, daß man
unkooperativ war und die Ermittlungen durch Zurückhalten
der Schlüssel behindert hat, vermutlich nicht gerade zu
einer Strafmilderung.

IANAL, aber ich möchte wirklich nicht in so eine Situation
geraten; Aussageverweigerungsrecht hin oder her.

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme,  secnetix GmbH & Co. KG, Marktplatz 29, 85567 Grafing
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Received on Thu 20 Apr 2006 - 09:49:15 CEST

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