Re: Jail und Plattenplatz

From: Oliver Fromme <olli(at)secnetix.de>
Date: Sun, 11 May 2003 14:39:45 +0200 (CEST)

Peter Ross <Peter.Ross(at)alumni.tu-berlin.de> wrote:
> Eine Frage meinerseits: Bis jetzt habe ich zweimal (so alle vier Jahre..)
> beim Wechsel des Broetchengebers meine Skripte mitwandern lassen (cp(1),
> nicht mv(1)), war auch kein Problem, da ich mich im Guten getrennt habe.
>
> Ist das eigentlich legal? Ich vermute, eher nein..

Das kommt auf die Umstände an ... In vielen Arbeitsverträ-
gen ist geregelt, daß das, was Du während der Arbeitszeit
erstellst, grundsätzlich der Firma gehört. Dann ist es na-
türlich nicht legal, das Zeug beim einem Arbeitgeberwechsel
mitzunehmen.

Wenn es sich um kleine »Bequemlichkeitsskripte« handelt,
deren Erstellung nicht nennenswert Zeit kostet, dann kannst
Du die einfach daheim auf Deinem Privatrechner bauen, unter
BSD-Lizenz stellen und dann in die Firma transferieren. Da
kann niemand etwas gegen sagen, denn die gehören dann ganz
klar Dir und nicht der Firma.

Es gibt auch Firmen, die es gestatten, solche Dinge unter
BSD-Lizenz (oder meinetwegen auch GPL) zu stellen, wenn sie
im Rahmen der Arbeitszeit gemacht wurden. Dann hast Du
auch kein Problem, aber das muß natürlich eindeutig geklärt
sein. Bendenke, daß, wenn die Trennung vom Arbeitgeber
nicht einvernehmlich erfolgt, sich dieser nicht gerade ko-
operativ und zuvorkommend verhalten wird. In dem Fall ist
es dann besser, daß man alle Ansprüche hieb- und stichfest
nachweisen kann, z.B. durch schriftlich abgefaßte Regelun-
gen.

Gruß
   Olli

PS: IANAL ...

-- 
Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co KG, Oettingenstr. 2, 80538 München
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is not necessarily a good idea.  It is hard to be sure where
they are going to land, and it could be dangerous sitting
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Received on Sun 11 May 2003 - 14:39:50 CEST

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