[Off Topic] Skripte zum neuen Arbeitgeber mitnehmen [War: Re: Jail und Plattenplatz]

From: Christoph Sold <cs(at)cheasy.de>
Date: Sun, 11 May 2003 13:26:01 +0200

Peter Ross wrote:
>
> Eine Frage meinerseits: Bis jetzt habe ich zweimal (so alle vier Jahre..)
> beim Wechsel des Broetchengebers meine Skripte mitwandern lassen (cp(1),
> nicht mv(1)), war auch kein Problem, da ich mich im Guten getrennt habe.
>
> Ist das eigentlich legal? Ich vermute, eher nein..

Das ist eine Radio-Eriwan-Frage. Im Prinzip ist's nicht legal, aber:
Wenn die Skripte keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten und mit dem Stand
der Technik von jedem Fachmann selbst neu geschrieben werden könnten,
dann ist's legal. Dieses wiederum kann der [alte] Arbeitgeber im
Arbeitsvertrag explizit ausschließen.

Gefährlich ist's trotzdem: im Streitfall trägt man vor dem
Arbeitsgericht die Gerichtskosten selbst.

Im Zweifel sollte man also einen Anwalt konsultieren und (in einem
Auflösungsvertrag beispielsweise) explizit festlegen, welche Skripte
mitgenommen werden dürfen.

Just my .02€
-christoph Sold

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Received on Sun 11 May 2003 - 13:26:05 CEST

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