Re: vertrieb

From: Oliver Fromme <olli(at)secnetix.de>
Date: Tue, 15 Oct 2002 20:08:19 +0200 (CEST)

Greg 'groggy' Lehey <grog(at)lemis.com> wrote:
> Allerdings kann ich mir vorstellen, dass
> das Finanzamt heutzutage auch einige ausländische gemeinnützige
> Vereine anerkennt, vor allem in den USA.

Das dürfte sehr, sehr schwierig sein. Der Nachweis der Ge-
meinnützigkeit muß ja (AFAIK) durch den Verein geführt wer-
den, nicht durch denjenigen, der die Spende tätigt.

Übrigens habe ich mich in meiner Antwort an Bernd geirrt
(sorry!): Rechtsfähigkeit ist keine zwingende Vorrausset-
zung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Habe ich
eben nochmal nachgeschlagen.

Übrigens, wer sich ernsthaft für dieses Thema interessiert,
kann eine kostenlose Broschüre anfordern: »Vereine, Sport
und Steuern« vom Bundesministerium der Finanzen, Referat
für Öffentlichkeitsarbeit, 53105 Bonn. Da ist sogar eine
Muster-Satzung für einen gemeinnützigen (Förder-)Verein
drin. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hängt nämlich
in erster Linie von der Satzung ab.

Unter diesem URL findet man auch noch 'ne Menge Infos:
http://www.vereinsbesteuerung.info/

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co KG, Oettingenstr. 2, 80538 München
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Received on Tue 15 Oct 2002 - 20:08:22 CEST

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