Greg 'groggy' Lehey <grog(at)lemis.com> wrote:
> Allerdings kann ich mir vorstellen, dass
> das Finanzamt heutzutage auch einige ausländische gemeinnützige
> Vereine anerkennt, vor allem in den USA.
Das dürfte sehr, sehr schwierig sein. Der Nachweis der Ge-
meinnützigkeit muß ja (AFAIK) durch den Verein geführt wer-
den, nicht durch denjenigen, der die Spende tätigt.
Übrigens habe ich mich in meiner Antwort an Bernd geirrt
(sorry!): Rechtsfähigkeit ist keine zwingende Vorrausset-
zung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Habe ich
eben nochmal nachgeschlagen.
Übrigens, wer sich ernsthaft für dieses Thema interessiert,
kann eine kostenlose Broschüre anfordern: »Vereine, Sport
und Steuern« vom Bundesministerium der Finanzen, Referat
für Öffentlichkeitsarbeit, 53105 Bonn. Da ist sogar eine
Muster-Satzung für einen gemeinnützigen (Förder-)Verein
drin. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hängt nämlich
in erster Linie von der Satzung ab.
Unter diesem URL findet man auch noch 'ne Menge Infos:
http://www.vereinsbesteuerung.info/
Gruß
Olli
-- Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co KG, Oettingenstr. 2, 80538 München Any opinions expressed in this message may be personal to the author and may not necessarily reflect the opinions of secnetix in any way. "All that we see or seem is just a dream within a dream" (E. A. Poe) To Unsubscribe: send mail to majordomo(at)de.FreeBSD.org with "unsubscribe de-bsd-questions" in the body of the messageReceived on Tue 15 Oct 2002 - 20:08:22 CEST