Re: Squid Proxy

From: Nicolas Rachinsky <list(at)rachinsky.de>
Date: Sun, 14 Oct 2001 11:26:04 +0200

On Sun, Oct 14, 2001 at 11:07:15AM +0200, Clemens Hermann <haribeau(at)gmx.de> wrote:
> Hallo Andreas,
>
>
> > Das *Anschauen* von politsch radikalen oder sonstwie strafrechtlich
> > relevanten Inhalten ist zunaechsteinmal *nicht* strafbar.
>
> die Aussage ist korrekt, greift aber zu kurz. Die meisten Browser, aber in
> jedem Fall ein Proxy *speichert* eben diese Inhalte, wenn auch nur für
> begrenzte Zeit. Genau das ist dann aber strafbar.

Genau dafür wurde das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz
erlassen, dadrinnen steht:

"(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich
den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine
automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund
Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung"

Das heißt die Schule als Diensteanbieter betrifft es wohl nicht. Wie
es mit dem einzelnen Browsercahce ist, weiß ich nicht.

[snip]
> Kannst Du Dir selbst einen Tag vorstellen, an dem Du nur Seiten anschaust,
> die Du schon kennst?

Ehrlich gesagt: ja, kommt vermutlich sogar hin- und wieder vor.

[snip]

Nicolas

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Received on Sun 14 Oct 2001 - 11:28:43 CEST

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