Re: Squid Proxy

From: Clemens Hermann <haribeau(at)gmx.de>
Date: Sun, 14 Oct 2001 13:00:32 +0200

Hallo Nicolas,

> Das heißt die Schule als Diensteanbieter betrifft es wohl nicht.

bei entsprechender Konfiguration des Proxys gebe ich Dir recht. Bei dem
ursprünglich von Florian angesprochenen Fall, nämlich dass jemand den Zugang
verwendet, um mit Vortäuschung einer falschen Identität rechtsradikale
Parolen verbreitet gelten andere Gesetze. Ich bin kein Jurist, man möge mich
bitte korrigieren, aber ich war bisher der Auffassung, dass es sich hier um
eine ähnliche Situation vie beim Verleih des eigenen Autos handelt. Wenn der
Halter nicht in der Lage ist, denjenigen zu benennen, der mit dem auf ihn
zugelassenen Fahrzeug eine Straftat begangen hat, wird er selbst, zumindest
zu einem gewisen Grad, zur Verantwortung gezogen.
Dieses Problem lässt sich bei einem öffentlichen Zugang nur durch Logfiles
lösen.

> Wie
> es mit dem einzelnen Browsercahce ist, weiß ich nicht.

war vor einiger Zeit ein Artikel in der C't, ich finde ihn leider nicht
mehr. Damals war Stand der Dinge, dass die Situation noch nicht endgültig
geklärt ist, man sich aber durchaus auf dünnes Eis begibt, wenn sich im
Cache gesetzeswiedrige Inhalte befinden und man Strafen nicht ausschließen
kann. Die Empfehlung war, falls man versehentlich derartige Inhalte auf den
Schirm bekommt, sofort alle Caches etc. zu löschen.

Grüße

/ch

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Received on Sun 14 Oct 2001 - 13:01:08 CEST

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