Re: [OT] Emailsignaturen nach Signatugesetz

From: Oliver Fromme <olli(at)lurza.secnetix.de>
Date: Tue, 23 Jan 2007 21:04:12 +0100 (CET)

Nicola Tiling wrote:
>
> > Sobald Du eine digital signierte Rechnung ausdruckst, ist die
> > Signatur weg, und die Rechnung ist damit ungültig und wird
> > vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.
>
> Eben. Wenn sie den Selbstausdruck erkennen können.

Da gibt es nichts zu erkennen. Sie ist ungültig, Punkt.
Wer sie wann wo ausgedruckt hat, ist vollkommen egal.

Man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass zu einer
Prüfung immer zwei Seiten gehören: Es werden sowohl die
Dokumente des Ausstellers der Rechnung überprüft als
auch die des Empfängers. Die müssen zusammenpassen,
und das war bisher (bei Papierrechnungen) immer recht
aufwendig und wurde daher wohl nur stichprobenartig
gemacht. Bei der signierten digitalen Rechnung ist
die Gegenprobe überflüssig; sie können automatisch und
vollständig (nicht nur stichprobenartig) geprüft werden.

Das ist für das Finanzamt natürlich ein enormer Fort-
schritt: bessere Überprüfbarkeit mit weniger Aufwand,
und die Möglichkeiten für Steuerbetrug werden reduziert.
Davon profitieren letztendlich auch die ehrlichen Steuer-
zahler. Daher kann ich die Bestrebung, Rechnungen auf
digitale Signierung umzustellen, nachvollziehen.

> Und gegen diesen Blödsinn (denn wodurch ist dies Vorgehen im Verhältnis zu
> einer Papierrechnung gerechtfertigt?)

Siehe oben.

> laufen Klagen und es stehen
> Entscheidungen von der EU aus.

Soviel ich weiss, geht es in den Klagen nicht um die
Signatur an sich -- die wird nicht in Frage gestellt.
Es geht eher um bestimmte Details der Umsetzung.

(Falls es auch eine Klage gibt, die sich gegen die
Signatur per se richtet, bitte eine URL angeben. Das
würde mich mal interessieren, was für eine Begründung
da angeführt wird.)

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme,  secnetix GmbH & Co. KG, Marktplatz 29, 85567 Grafing
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        -- Robert Firth
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Received on Tue 23 Jan 2007 - 21:06:07 CET

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