Re: Umlaute jetzt erlaubt in domainnames

From: Christian Weisgerber <naddy(at)mips.inka.de>
Date: Wed, 3 Mar 2004 02:12:25 +0000 (UTC)

Ingo Rohlfs <ingo.rohlfs(at)GMX.de> wrote:

> Nein, das ist gar nicht schlimm. Den 'ß' ist kein Buchstabe, sondern
> eine Ligatur, das Zusammenschreiben von 's' und 'z' im Druckbild mit
> Fraktur-Schriften.

Die Übergänge zwischen Ligatur und Buchstabe mit diakritischem
Zeichen auf der einen, eigenem Buchstaben auf der anderen Seite
sind fließend. Die historische Herkunft des 'ß' als Ligatur ist für
seine heutige Stellung im Deutschen etwa so relevant wie die
entsprechende von 'w' aus 'vv'.

> So wie bei 'ff' 'ffl' usw bei den lateinischen Schriften.

Diese Ligaturen sind von typografischem Interesse, 'ß' betrifft die
Rechtschreibung. Offensichtlich besteht hier ein qualitativer
Unterschied.

Das 'ß' hat heute eine feste Rolle in der deutschen Laut-Buchstaben-
Zuordnung. Die deutsche Hochlautung unterscheidet zwischen stimmlosem
und stimmhaftem alveolaren Reibelaut (/s/ und /z/), sowie zwischen
langen und kurzen Vokalen (hier als V: und V abgekürzt). Die
Laut-Buchstaben-Zuordnung muss folgende Fälle zum Ausdruck bringen:

    V:s langer Vokal, stimmloses s /s/
    V:z langer Vokal, stimmhaftes s /z/
    Vs kurzer Vokal, stimmloses s /s/
   (Vz tritt in der deutschen Lautung nicht auf)

Die Laut-Buchstabe-Zuordnung ist diese:

    V:s <ß>
    V:z <s>
    Vs <ss>

Das 'ß' lässt sich also nicht streichen, ohne Information über die
Lautung zu verlieren (oder zum Ausgleich andere Notationsveränderungen
einzuführen, wie zusätzliche Dehnungszeichen).

-- 
Christian "naddy" Weisgerber                          naddy(at)mips.inka.de
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Received on Wed 03 Mar 2004 - 03:21:04 CET

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