Strafrecht und Computer?

From: Christoph Kukulies <kuku(at)gilberto.physik.rwth-aachen.de>
Date: Thu, 23 Apr 1998 16:24:48 +0200 (MEST)

Hier an der RWTH hat es vor kurzem einen Fall von unbefugter
Erlangung von root-Privilegien auf einem oder mehreren
Rechnern gegeben.

Wie weit ist unsere Rechtsprechung da eigentlich?

Der oder die 'Taeter' soll(en) ueber eine Sicherheitsluecke im System
(uebrigens ist hier kein BSD beteiligt) sich eine suid Nische geschaffen
haben und weitere passwoerter ausspioniert haben. Die 'Polizeihunde' bei
uns feiern natuerlich bei sowas froehliche Urstaend' und sprechen
vollmundig von Sraftatbestandserfuellung.

Mich wuerde nur mal interessieren, wo bei uns im taeglichen Gebrauch
von Computern das Strafrecht einsetzt (mal abgesehen von dem
Speichern indizierter bzw. strafrechtlich relevanter Information)

-- 
Chris Christoph P. U. Kukulies kuku(at)gil.physik.rwth-aachen.de
Received on Thu 23 Apr 1998 - 16:20:27 CEST

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