Re: Pocket Reader

From: Oliver Fromme <olli(at)lurza.secnetix.de>
Date: Wed, 10 Aug 2005 10:54:37 +0200 (CEST)

Bernd Walter <ticso(at)cicely12.cicely.de> wrote:
> Es kann keinen BSD lizensierten Treiber für Softmodems geben, da
> die höheren Übertragungsgeschwindigkeiten (IIRC > 9600bps) diversen
> Patenten unterliegen.

Das ist falsch.

Patentrecht und Urheberrecht sind zwei verschiedene Paar
Schuhe. Es kann durchaus Open-Source-Software geben (sei
es unter GPL, BSD- oder sonstigen Lizenzen), die paten-
tierte Teile enthält. Patente bedeuten nicht, daß die
Software grundsätzlich nur als Binary vertrieben werden
darf -- wozu auch? Es gibt keinen Grund dafür, schließlich
werden die Verfahren ja durch die Patentschrift offengelegt
und enthalten naturgemäß keine Firmengeheimnisse.

Typisches Beispiel ist etwa die libmpeg2 (wird u.a. von
xine und mplayer verwendet), die der GPL unterliegt. Die
darin verwendeten Verfahren unterliegen diversen Patenten
hochrangiger Firmen. Wer die libmpeg2 in einem kommerziel-
len Projekt (z.B. ein Handy/PDA mit Multimediaplayer) ein-
setzt, muß für diese Patente entsprechende Lizenzgebühren
zahlen.

> > Wie gesagt: USB ist unter FreeBSD meiner Meinung nach (und
> > meiner Erfahrung nach) russisches Roulette, und zwar in al-
> > len Bereichen, seien es Kameras, externe Plattengehäuse
> > oder halt Seriell- oder Modem-Adapter. In einigen Berei-
> > chen ist die Chance, daß man Glück hat, größer als in ande-
> > ren, aber man kann auch immer Pech haben -- und der ent-
> > scheidende Punkt ist, daß man es nicht im voraus mit Sicher-
> > heit sagen kann.
>
> Ja, weil sich Hersteller den Kunden über die technischen Eigenschaften
> der Geräte im unklaren halten.

Nein, die Hersteller schreiben eigentlich genau die Daten
drauf, die die weitaus größte Mehrzahl der Käufer interes-
siert. Dies ist in erster Linie die Tatsache, daß das Ge-
rät unter Windows-XY funktioniert. In einige Fällen steht
sogar noch drauf, daß es auch mit Mac OS und Linux ab Ker-
nel X.Y.Z funktioniert. Mit diesen Informationen sind 99%
aller Käufer zufrieden, und die restlichen 1% lohnen den
(nicht unerheblichen) Aufwand nicht, den der offizielle
Support irgendwelcher Nischensysteme kostet.

> > Man sollte also grundsätzlich mit dem Händler eine Rückgabe-
> > möglichkeit vereinbaren. Oder mit dem Notebook beim Händler
>
> Man sollte sich vom Händler schriftlich Fähigkeiten zusagen lassen.

Schön wär's, aber das ist leider völlig unrealistisch und
passiert egentlich bei bei keiner Hardware erschöpfend.
Das beschränkt sich nicht auf USB.

> [...]
> Ich kenne auch kein USB-IDE Konverter, der als umass konform verkauft
> wird, ein Hersteller könnte da wer weiß was gebaut haben.

Das interessiert halt die meisten einfach nicht.

> Das USB-Logo darf der Hersteller auch für proprietäre Protokolle
> verwenden - obwohl selbst dieses oftmals fehl am Platze ist, wenn
> ein Gerät sich nicht mal sauber zu erkennen gibt.
> Solange der Handel die Waren falsch deklariert muss er damit rechnen,
> dass Kunden auch Fehlkäufe tätigen.

Rein rechtlich gesehen dürfte es eher umgekehrt sein. Wenn
ich etwas kaufe, was laut Aufdruck Windows erfordert, dann
ist es Problem des Käufers -- nicht des Händlers --, wenn
er es unter einem anderen Betriebssystem einsetzen möchte
und es dort nicht funktioniert. Natürlich ist das ein
Fehlkauf, aber die Schuld (im juristischen Sinn) liegt
beim Kunden, und zurückgeben kann er es nur auf Kulanz-
basis.

Daher mein wiederholter Hinweis, unbedingt _vorher_ mit dem
Händler so eine Rückgabemöglichkeit zu vereinbaren, oder
das vor Ort zu testen. Anders geht es nicht.

Gruß
   Olli

-- 
Oliver Fromme,  secnetix GmbH & Co KG, Marktplatz 29, 85567 Grafing
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        -- Cliff Sarginson
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Received on Wed 10 Aug 2005 - 10:55:38 CEST

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